Code of Conduct

APU Schönberg GmbH

 

Nachfolgende Anforderungen der Corporate Social Responsibility und Compliance gelten für alle externen Geschäftstätigkeiten sowie für alle internen Abläufe und Prozess der APU Schönberg GmbH und stellen für alle Beteiligten - Geschäftsleitung und Mitarbeiter und Lieferanten - einen verpflichtenden Mindest-Verhaltenskodex dar.

 

Die geltenden Vorgaben basieren auf folgenden Vorschriften: Internationalen Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards (ESG-Standards), Business Social Compliance Initiative (BSCI), Konventionen der International Labour Organisation (ILO), Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen, Prinzipien des UN Global Compact, OECD Richtlinien, national und international geltendes Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG).

 

Detailliert gelten folgende Verpflichtungen

Gesetze und Bestimmungen

Alle geltenden Gesetze und Bestimmungen sind uneingeschränkt in allen tätigen Ländern einzuhalten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Durch nachhaltige Unternehmensführung ist auf menschenrechtliche Sorgfalt zu achten.

Korruption und Bestechung

Jede Form von Korruption oder Bestechung zu unterlassen, die aktive Bestechung ebenso, wie die passive Bestechung. Es gilt die Antikorruptionsrichtline.

Zwangsarbeit

Zwangsarbeit jeglicher Art sind verboten. Das schließt erzwungene Gefängnisarbeit, Leibeigenschaft und Ähnliches ein.

Kinderarbeit

Kinderarbeit jeglicher Art ist zu unterlassen bzw. aufs schärfste zu verurteilen. Wenn die örtlichen Gesetze keine höhere Altersgrenze festlegen, darf keine Person, die im schul-pflichtigen Alter oder jünger als 15 Jahre ist (Ausnahmen lt. Übereinkommen der IAO Nr. 138), beschäftigt werden. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten durchführen und nur eingeschränkt nachts arbeiten, mit Rücksicht auf die Erfordernisse ihrer Ausbildung.

Belästigung

Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren. Angestellte dürfen nicht körperlich bestraft oder physisch, sexuell, psychisch oder verbal belästigt oder missbraucht werden.

Entlohnung

Ein Entlohnungssystem zu pflegen, bei dem Löhne, einschließlich Überstunden und Sonderleistungen, dem Niveau der geltenden Gesetze und Bestimmungen entsprechen oder darüber liegen.

Arbeitszeiten

Die gesetzlich geregelten Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz inklusive der vorgesehenen Ruhezeiten einzuhalten und erforderliche Ausnahmen aufgrund besonderer betrieblicher Erfordernisse nur mit Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zu gewähren.

Diskriminierungsverbot

Alle Arbeitnehmer ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung, sowie ihres Geschlechts oder Alters, bei allen Geschäftsentscheidungen streng nach Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln, insbesondere bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung, Sonderleistungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Entlassungen und Kündigung.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Es ist ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld vorhanden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Sämtliche diesbezüglich geltenden rechtlichen Vorgaben sind einzuhalten sowie ein Arbeitssicherheitsmanagement in Anlehnung an die OHSAS 18001 aufzubauen oder anzuwenden.

Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Es gilt das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit und ordnungsgemäße Tarifverhandlungen. Dies ist anzuerkennen und zu respektieren.

Datenschutz

In Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten inklusive aller kundenbe-zogenen und vom Kunden bereitgestellten Daten, die geltenden Datenschutzgesetze und Verordnungen einzuhalten und diese umzusetzen. Mitarbeiter, die mit sensiblen Daten in Verbindung kommen, werden diesbezüglich geschult und verpflichtet, die kundenseitig zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für diese zu verwenden.

Umwelt

Die Bestimmungen und Standards gemäß nationaler und internationaler Vorschriften zum Umweltschutz, die seine Betriebe betreffen, sind einzuhalten. Umweltbelastungen sind zu minimieren und der Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern, sowie ein Umweltmanagementsystem in Anlehnung an ISO 14001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen oder anzuwenden. Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt ist Teil unserer Unternehmenskultur.

Lieferkette

Alle für uns gültigen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind einzuhalten und unsere Lieferanten ebenfalls zur Einhaltung dieses Gesetztes zu verpflichten.

Hinweisgeber- / Beschwerdeverfahren

Jeder Mitarbeiter und Geschäftspartner ist angehalten, möglicherweise unrecht-mäßiges Verhalten gegen die hier zusammengefassten Verhaltensregeln des Code of Conduct oder mögliche Straftaten bzw. nationale und internationale Gesetztes- und Regelverstöße über ein Hinweisgebersystem zu melden. Schutz der Identität der hinweisgebenden Person sowie die strikte Wahrung der Vertraulichkeit stehen an erster Stelle. Allen Hinweisen auf Verstöße wird konsequent nachgegangen und Fehlverhalten angemessen sanktioniert. Bewusste Falschmeldungen können jedoch zu rechtlichen Maßnahmen führen.

Für die Entgegennahme von schriftlichen und mündlichen Hinweisen ist beauftragt:

Name:

per E-Mail:

per Telefon:

per Post:

Frau Eva Lemberger

hinweisgeber@apu-schoenberg.de

08554/309-16

Industriestraße 1, 94513 Schönberg bzw. direkt über den dafür aufgestellten internen "Beschwerde-Briefkasten"

Version 3.0

Stand: März 2024