Nachfolgende Anforderungen der Corporate Social Responsibility und Compliance gelten für alle externen Geschäftstätigkeiten sowie für alle internen Abläufe und Prozess der APU Schönberg GmbH und stellen für alle Mitarbeiter einen verpflichtenden Verhaltenskodex dar:
Der Lieferant ist verpflichtet, die Gesetze und Bestimmungen der Länder einzuhalten, in denen er tätig ist.
Durch nachhaltige Unternehmensführung ist auf menschenrechtliche Sorgfalt zu achten.
Jede Form von Korruption oder Bestechung ist zu unterlassen, die aktive Bestechung ebenso, wie die passive Bestechung.
Zwangsarbeit jeglicher Art ist untersagt. Das schließt erzwungene Gefängnisarbeit, Leibeigenschaft und ähnliches ein.
Kinderarbeit jeglicher Art ist untersagt. Wenn die örtlichen Gesetze keine höhere Altersgrenze festlegen, darf keine Person, die im schulpflichtigen Alter oder jünger als 15 Jahre ist (Ausnahmen lt. Übereinkommen der IAO Nr. 138), beschäftigt werden. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten durchführen und nur eingeschränkt nachts arbeiten, mit Rücksicht auf die Erfordernisse ihrer Ausbildung.
Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu respektieren. Angestellte dürfen nicht körperlich bestraft oder physisch, sexuell, psychisch oder verbal belästigt oder missbraucht werden.
Löhne, einschließlich Überstunden und Sonderleistungen, in den Betrieben des Lieferanten müssen dem Niveau der geltenden Gesetze und Bestimmungen entsprechen oder darüber liegen.
Arbeitnehmer des Lieferanten dürfen nicht, außer bei besonderen geschäftlichen Erfordernissen oder wenn die nationalen Bestimmungen eine höhere Wochenarbeitszeit vorsehen, verpflichtet werden, regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche (ohne Überstunden) oder insgesamt 60 Stunden pro Woche (einschließlich Überstunden) zu arbeiten. Arbeitnehmer müssen, außer bei besonderen geschäftlichen Erfordernissen, mindestens einen freien Tag pro sieben tägiger Arbeitsperiode haben.
Alle Arbeitnehmer des Lieferanten müssen, ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung, sowie ihres Geschlechts oder Alters, bei allen Geschäftsentscheidungen streng nach Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt werden, insbesondere bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung, Sonderleistungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Entlassungen und Kündigung.
Der Lieferant ist verpflichtet, für ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu sorgen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und, gegebenenfalls, für sichere und gesundheitsfördernde Wohnunterkünfte. Minimalstandards sollen hier die geltenden örtlichen Gesetze sein. Ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem Anlehnung an OHSAS 18001 oder ein gleichwertiges System ist aufzubauen oder anzuwenden.
Der Lieferant ist verpflichtet, das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen anzuerkennen und zu respektieren.
In Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten inklusive aller kundenbezogenen und von Kunden/Lieferanten bereitgestellten Daten ist der Lieferant verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze und Verordnungen einzuhalten. Seine Mitarbeiter, die mit sensiblen Daten in Verbindung kommen, werden diesbezüglich geschult und verpflichtet, die speziell kundenseitig zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich für diese zu verwenden.
Der Lieferant ist verpflichtet, sich an die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine Betriebe betreffen, zu halten. Umweltbelastungen sind zu minimieren und der Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Ein Umweltmanagementsystem in Anlehnung an ISO 14001 oder ein gleichwertiges System ist aufzubauen oder anzuwenden.
Der Lieferant ist angehalten, seine Unterlieferanten ebenfalls auf die Einhaltung dieses Code of Conduct zu verpflichten.
Version 2.0
Stand: April 2022